Die Stadt und Gemeinde Bierutów bietet eigene Investitionsgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 50 ha zum Verkauf an, die ein einheitliches Gebiet im Westen von Bierutów bilden. Das Gebiet besteht aus drei Investitionskomplexen. Die Grundstücke unterliegen dem örtlichen Raumordnungsplan ( MPZP) und befinden sich auf einem Gebiet, das für den Bau von Anlagen mit Industrie-, Produktions- oder Dienstleistungsfunktionen bestimmt ist. Die Grundstücke zeichnen sich durch eine attraktive Lage, günstige Anfahrt und einen relativ niedrigen Preis aus.
21 Parzellen mit einer Fläche von 0,3016 bis 4,2530 ha.
Lokalisierung:
Das Gelände befindet sich ca. 2 km vom Zentrum von Bierutów, direkt an der Woiwodschaftsstraße DW 451.
Bestimmung im örtlichen Raumordnungsplan / MPZP:
Industrie
Produktion
Dienstleistungen
Innenstraßen und Parkplätze
Kommunikation: Günstige Anfahrt ans Gelände wird durch den Korridor der Woiwodschaftsstraßen (DW 451 und DW 396) zur Schnellstraße S8 und zur Autobahn A4 gesichert.
60 km nach Breslau (Flughafen)
320 km nach Warschau
200 km nach Kattowitz
460 km nach Berlin
340 km nach Prag
Erschließung des Geländes:
Stromnetz in einer Entfernung von ca. 50 m
Wassernetz in einer Entfernung von ca. 330m
Kanalisationsnetz ca. 900 m entfernt
Gasnetz ca. 1750 m entfernt
Telekommunikationsnetz in einer Entfernung von ca. 20 m
Das Gebiet liegt ca. 1,5 km vom Zentrum von Bierutów, direkt an der Woiwodschaftsstraße DW 451.
Bestimmung im örtlichen Raumordnungsplan / MPZP:
Produktion
Kommerzielle Dienstleistungen
Basis-Hallen, Lagerhallen, Magazine
Solare Elektroenergetik
Technische Infrastruktur und interne Kommunikation
Wohnungsbau mit Dienstleistungen
notwendige technische Infrastruktur
Kommunikation: Günstige Anfahrt wird durch den Korridor der Woiwodschaftsstraßen (DW 451 und DW 396) zur Schnellstraße S8 und zur Autobahn A4 gesichert.
60 km nach Breslau (Flughafen)
320 km nach Warschau
200 km nach Kattowitz
460 km nach Berlin
340 km nach Prag
Erschließung des Geländes:
Stromnetz vor Ort
Wasserversorgungsnetz vor Ort
Kanalisationsnetz ca. 200 m entfernt
Gasnetz ca. 1200 m entfernt
Telekommunikationsnetz in einer Entfernung von ca. 10 m
49 Parzellen mit einer Fläche von 0,10 bis 5,7601 ha.
Lokalisierung:
Das Gelände liegt an der Spacerowa- und Kijowicka- Straße in Bierutów, ca. 1,4 km vom Stadtzentrum und 380 m von der Woiwodschaftsstraße DW 451.
Bestimmung im örtlichen Raumodnungsplan / MPZP:
Produktion
Kommerzielle Dienstleistungen
Basis-Hallen, Lagerhallen, Magazine
Solare Elektroenergetik
Technische Infrastruktur und interne Kommunikation
Wohnungsbau mit Dienstleistungen
notwendige technische Infrastruktur
Kommunikation Günstige Anfahrt wird durch den Korridor der Woiwodschaftsstraßen (DW 451 und DW 396) zur Schnellstraße S8 und zur Autobahn A4 gesichert.
60 km nach Breslau (Flughafen)
320 km nach Warschau
200 km nach Kattowitz
460 km nach Berlin
340 km nach Prag
Erschließung des Geländes:
Stromnetz vor Ort
Wassernetz vor Ort
Kanalisationsnetz ca. 80 m entfernt
Gasnetz in einer Entfernung von ca. 1000 m
Telekommunikationsnetz in einer Entfernung von ca. 360 m
Wir verfügen über eigene Investitionsflächen für den Verkauf mit einer Gesamtfläche von ca. 50 ha.
Die Parzellen unterliegen dem örtlichen Raumordnungsplan (MPZP) und befinden sich auf einem Gebiet, das für den Bau von Industrie-, Produktions- oder Dienstleistungseinrichtungen bestimmt ist.
Wir garantieren eine günstige Anfahrt zu den Investitionsgebieten, die direkt an der Woiw.Straße DW 451 gelegen sind
Durch die Gemeinde Bierutów verläuft der Korridor der Woiwodschaftsstraßen DW 451 und DW 396 in Richtung der Schnellstraße S8 in Oleśnica (Knoten Oleśnica Nord) und in Richtung der Autobahn A4 (Knoten Brzezimierz). Die Entfernung von 15 km von der Ausfahrt zur Schnellstraβe S8 und 45 km zur Autobahn A4 bietet eine gute Verkehrsanbindung und eine günstige Anfahrt zu den wichtigsten Entwicklungszentren des Landes.
Wir bieten attraktive Immobilienpreise
Der aktuelle Preis des Grundstücks für Industrie- und Dienstleistungszwecke in der Gemeinde Bierutów beträgt ca. 35 PLN/m2, was im Vergleich zu den Grundstücken mit ähnlicher Bestimmung an der S8 in den Gemeinden der Agglomeration Breslau, Woiwodschaft Oppeln und Woiwodschaft Großpolen einen relativ niedrigen Preis darstellt.
Wir gehören zur sich dynamisch entwickelnden Agglomeration Breslau.
Die Gemeinde Bierutów gehört dem Verband der Agglomeration Breslau an, der ein Gebiet umfasst, das sozial, wirtschaftlich und kulturell mit Breslau verbunden ist, das eines der Hauptzentren der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes ist.
Wir sorgen für die Entwicklung der Infrastruktur
Die Gemeinde steigert ihre finanziellen Mittel für den Ausbau der Infrastruktur kontinuierlich und bezieht Mittel aus nationalen Programmen und europäischen Fonds ein. Vorrangig sind Investitionen in die Zukunft und Entwicklungsaufgaben, die der Verbesserung der Infrastruktur dienen und den Bürgern greifbare Vorteile bringen.
Wir bieten einen umfassenden Service
Die Mitarbeiter der Servicestelle für den Investor am Stadtamt Bierutów garantieren Hilfe und Unterstützung bei der Erledigung der administrativen und rechtlichen Formalitäten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Investition in der Gemeinde Bierutów verbunden sind.
UNTERSTÜTZUNG FÜR INVESTOR
Befreiung von der Grundsteuer im Rahmen von De-minimis-Beihilfen. Beschluss Nr. XI/73/15des Stadtrates von Bierutów vom 18. Juni 2015 geändert durch den Beschluss Nr. XXVII/332/20des Stadtrates von Bierutów vom 30. Dezember 2020
Die wichtigste Form der staatlichen Beihilfe, die den Unternehmern in der WSSE gewährt wird, ist die Befreiung von der Einkommenssteuer auf Gewinne, die aus der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit in der Zone erzielt werden. Die Höhe der staatlichen Beihilfe hängt von den Investitionsausgaben des Investors im Zusammenhang mit der neuen Investition und der Größe des Unternehmens ab. Die höchstzulässige Beihilfeintensität für Großunternehmen in Niederschlesien beträgt 25 % der Investitionsausgaben, mittelgroße Unternehmer werden auf 35 % angehoben, kleine Unternehmen erhalten 45 %. Die Investitionsausgaben – umfassen Investitionen, die für eine staatliche Beihilfe in Betracht kommen, oder zweijährige Arbeitskosten für neu eingestelltes Personal im Zusammenhang mit einer neuen Investition in der Zone. Die förderfähigen Investitionsausgaben sind Investitionskosten abzüglich Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern (wenn diese aufgrund einer gesonderten Regelung abzugsfähig sind), die während der Geltungsdauer der Genehmigung in der Zone getätigt wurden und betrachten :
den Preis für den Erwerb des Grundstücks oder das Nutzungsrecht für das erdgebundene Grundstück,
den Erwerbspreis oder Erzeugungskosten des Anlagenvermögens,
Kosten für die Erweiterung oder Modernisierung bestehender Anlagegüter,
den Kaufpreis für immaterielle und rechtliche Vermögenswerte,
Miet- oder Pachtkosten für Grundstücke, Gebäude und Bauwerke mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren bei Großinvestoren bzw. 3 Jahren bei kleinen und mittleren Investoren;
den Kaufpreis von Vermögenswerten, die keine Grundstücke, Gebäude und Bauwerke sind, die vermietet oder gepachtet werden, wenn die Vermietung in Form eines Finanzierungsleasings erfolgt und die Verpflichtung umfasst, die Vermögenswerte am Ende der Miet- oder Pachtdauer zu erwerben.
Die zweijährigen Arbeitskosten für neu eingestellte Arbeitnehmer umfassen die Bruttolohnkosten zuzüglich der Pflichtbeiträge, z. B. die Sozialbeiträge, die der Unternehmer ab dem Zeitpunkt der Beschäftigung dieser Arbeitnehmer zu tragen hat. Die Befreiung von der Einkommenssteuer für rechtliche und natürliche Personen wird ab dem Monat gewährt, in dem der Unternehmer Investitions- oder Arbeitskosten getätigt hat, bis die staatliche Beihilfe ausgeschöpft ist. Die verschiedenen Formen staatlicher Beihilfen wie EU-Zuschüsse, Befreiungen von lokalen Grund- und Bausteuern, Zuschüsse und Darlehen der lokalen Arbeitsämter an Unternehmer zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Ausbildung von zuvor Arbeitslosen werden addiert und verringern den Betrag der öffentlichen Unterstützung, die dem Unternehmer zur Verfügung steht. Detaillierte Informationen auf den Seiten – Wałbrzyska Sonderwirtschaftszone / WSSE
Die staatlichen Zuschüsse werden auf der Grundlage des vom Ministerrat am 5. Juli 2011 angenommenen Programms zur Förderung von Investitionen von erheblicher Bedeutung für die polnische Wirtschaft für den Zeitraum 2011-2023 (nachstehend “Programm” genannt) gewährt. Die Unterstützung wird in Form von Zuschüssen auf der Grundlage einer bilateralen Vereinbarung zwischen dem Wirtschaftsminister und dem Investor gewährt. In der Vereinbarung werden die Bedingungen für die Zahlung der Finanzhilfe im Einzelnen geregelt, wobei der Grundsatz gewahrt bleibt, dass die Finanzhilfe im Verhältnis zum Grad der Erfüllung von Verpflichtungen ausgezahlt wird. Nur Unternehmen, die Investitionen in folgenden vorrangigen Sektoren planen, können Unterstützung beantragen:
Automobilsektor,
Elektronik und Herstellung von Haushaltsgeräten,
Luftverkehrssektor,
Biotechnologiesektor,
Agrar- und Lebensmittelsektor
Sektor der modernen Dienstleistungen,
Forschung und Entwicklung (FuE).
Darüber hinaus können Unternehmer um Unterstützung ersuchen, die produktive Investitionen in anderen Sektoren planen, mit förderfähigen Mindestkosten von 750 Mio. PLN, die mindestens 200 neue Arbeitsplätze schaffen, oder mit förderfähigen Mindestkosten von 500 Mio. PLN, die mindestens 500 neue Arbeitsplätze schaffen (signifikante Investitionen). Ausführliche Informationen – Polnische Investitions- und Handelsagentur / PAIH